Ein großer Teil der Goldanlageprodukte für Privatanleger kommt von Goldhändlern, die mit Barren und Münzen oder numismatischen Münzen handeln. Das Gold wird im Einzelhandel oder online verkauft. Anders als bei verwalteten Goldanlageprodukten (siehe unten) wird das erworbene Gold direkt mitgenommen oder an den Kunden geliefert.

8.1 Merkmale von Anlagegold

 
 
 

Anlagegold wird in Form von Goldbarren und -münzen angeboten. Die Tatsache, dass der Wert von Anlagegold vollständig oder größtenteils durch seinen physischen Goldgehalt bestimmt wird, macht es zu einer guten Wahl für viele Goldanleger.

Anlagegold im Allgemeinen:

  • Der Wert von Anlagegold wird überwiegend durch seinen Goldgehalt und nicht durch andere Faktoren wie Marke, Design oder Seltenheit bestimmt
  • In einigen Regionen wie Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union entscheiden verschiedene Kriterien darüber, welche Goldbarren oder Goldmünzen als Anlagegold gelten
  • Anbieter sollten die Kunden umfassend über Gewicht und Feingehalt von Goldbarren und münzen informieren.

Goldbarren:

  • Goldbarren müssen in der Regel einen Feingehalt von mindestens 99,5 % aufweisen, wie in Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union, wo Goldbarren mit diesem Feingehalt und mit einem auf den professionellen Goldmärkten akzeptierten Gewicht als Anlagegold gelten.

Anlagemünzen:

  • Goldmünzen mit hohem Feingehalt, die überwiegend nach ihrem Gewicht und dem Feingehalt bewertet werden
  • In Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union werden Anlagegoldmünzen definiert als Münzen mit einem Feingehalt von mindestens 90 %, die nach 1800 geprägt wurden, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und deren Verkaufspreis üblicherweise den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt und die nicht aus numismatischem Interesse verkauft werden.

8.2 Merkmale numismatischer Münzen

 
 
 

Bei numismatischen Münzen oder Sammlermünzen wird ein über dem Wert des enthaltenen Goldes hinaus gehender Wert angenommen. Der zusätzliche Wert ist abhängig von der Seltenheit der Münze und ihrem Erhaltungsgrad sowie der Nachfrage, die sich letztendlich aus der Beliebtheit unter den Sammlern oder der historischen Bedeutung der Münze ergibt.

Offenlegung:

  • Machen Sie Angaben zur Art der Münze sowie zu Ort und Jahr ihrer Prägung und ihrem Erhaltungsgrad
  • Geben Sie Gewicht und Feingehalt der Münze an, damit Kunden ihren Metallwert errechnen können
  • Informieren Sie über Rückkaufoptionen.

Erhaltungsgrade von Goldmünzen:

  • Stellen Sie Informationen zum Erhaltungsgrad einer Münze bereit
  • Der Erhaltungsgrad einer Münze bezieht sich auf den Zustand. In der Regel wird die Grunderhaltung einer Münze angegeben (sehr schön, vorzüglich und stempelglanz). Stärke der Gebrauchsspuren und Beschädigungen sollten ebenfalls in der Beschreibung Erwähnung finden.

Goldschmuck als Wertanlage bezeichnet Goldschmuck, dessen Wert vor allem von seinem Goldgehalt bestimmt wird. Goldschmuck als Wertanlage zeichnet sich durch einen hohen Reinheitsgrad aus und beinhaltet daher keine Produkte wie beispielsweise nur vergoldeten Schmuck.

9.1 Merkmale von Schmuck als Wertanlage

 
 
 

Goldschmuck als Wertanlage ist in vielen Ländern eine beliebte Anlageform, insbesondere im Nahen Osten und in Süd-, Südost- und Ostasien. Da Goldschmuck als Wertanlage eine Geldanlage ist, wird er häufig nach Gewicht in Gramm verkauft.

Feingold

  • Goldschmuck als Wertanlage sollte einen hohen Reinheitsgrad haben, der je nach Markt zwischen 21 Karat und einem Feingehalt von 999,9 liegen kann.

Offenlegung

  • Goldschmuck als Wertanlage sollte den im jeweiligen Markt vorgeschriebenen oder üblichen Stempel – auch Prägung oder Punzierung genannt –aufweisen
  • Die Stempel beinhalten in Deutschland den Feingehalt sowie häufig Symbole, die eine Zuordnung zum Hersteller erlauben
  • Stellen Sie Informationen über das Gewicht bzw. die Masse des Schmucks zur Verfügung, damit Kunden den Schmelzpreis berechnen können
  • Informieren Sie über Rückkaufoptionen.

Verwaltete Goldanlageprodukte basieren auf Tresorgold, das im Auftrag der Kunden in professionellen Tresorräumen verwahrt wird. Sie richten sich an Anleger, die uneingeschränktes Eigentum an Gold erwerben und an der Entwicklung des Goldpreises partizipieren, ihr Gold aber (vorerst) nicht physisch in Besitz nehmen möchten.

Goldsichtkonten oder andere Ansprüche gegenüber Anbietern gelten nicht als verwaltete Goldanlageprodukte.

10.1 Merkmale verwalteter Goldanlageprodukte

 
 
 

Es gibt unterschiedliche Formen verwalteter Goldanlageprodukte. Man kann unterscheiden zwischen Einmalanlagen und Sparplänen, bei denen regelmäßig kleine Beträge in Gold angelegt werden. Letztere werden als Goldsparpläne bezeichnet.

Andere verwaltete Goldanlageprodukte dokumentieren den Besitz beispielsweise über Goldzertifikate oder dezentrale Datenstrukturen wie eine Blockchain. Letztere werden als Gold-Krypto-Token bezeichnet.

Eigentum

  • Übertragen Sie das uneingeschränkte Eigentumsrecht am Gold, d. h. das vollständige Eigentum, an den Anleger
  • Machen Sie deutlich, wann im Laufe des Transaktionsprozesses das Eigentum übergeht
  • Verwahren Sie das Gold der Anleger separat von Beständen des Unternehmens
  • Gold muss entweder getrennt für einzelne Anleger verwahrt werden oder sammelverwahrt werden, wobei mehrere Anleger gemeinsam eine zugewiesene Menge Gold besitzen
  • Das Gold der Kunden muss eindeutig identifizierbar sein, z. B. durch Barrennummern oder andere Kennzeichnungen.

Kein Verleih

  • Machen Sie keine Verleihgeschäfte mit den Goldbeständen der Kunden, sofern solche Geschäfte nicht ausdrücklich von den jeweiligen Anlegern genehmigt sind
  • Mit der ausdrücklichen Genehmigung der Anleger können Produktanbieter die Umwandlung
    von verwalteten Goldanlageprodukten in Goldsichtkonten anbieten, wonach das Gold verliehen oder als Sicherheit verpfändet werden kann. Solche Produkte werden allerdings nicht von der Definition des World Gold Council von verwalteten Goldanlageprodukten umfasst.

Verwahrung und Lieferung

  • Verwahren Sie Goldbestände, die im Auftrag der Kunden gelagert werden, in Hochsicherheitstresoren
  • Informieren Sie Anleger über ihre Rechte zur Entnahme oder Auslieferung ihrer Goldbestände und stellen Sie die Einhaltung dieser Rechte sicher. Informieren Sie über die Dauer von Lieferungen.
    .

10.2 Leitlinien für Betriebsabläufe bei verwalteten Goldanlageprodukten

 
 
 

Verwaltete Goldanlageprodukte, die zum Beispiel eine professionelle Verwahrung beinhalten, bergen andere Risiken für die Kunden als Goldanlageprodukte wie Barren oder Münzen, die vom Anleger direkt in Besitz genommen werden. Die folgenden Leitlinien beschreiben, wie Anbieter ihre Betriebsabläufe ausgestalten sollten, um Risiken für ihre Kunden und sich selbst zu reduzieren.

Professionelle Verwahrung

  • Gold sollte von einem unabhängigen, professionellen Verwahrer aufbewahrt werden
  • Tresorräume sollten geeignete Sicherheitsstandards erfüllen und der Betrieb sollte gegebenenfalls nach länderspezifischen Standards zertifiziert sein.

Auslieferungen

  • Lassen Sie Auslieferungen von professionellen und zertifizierten Werttransportunternehmen durchführen.

Getrennt verwahrte Barmittelbestände von Kunden

  • Geldvermögen von Kunden müssen getrennt verwahrt werden, d. h. auf einem separaten Konto, und dürfen nicht mit dem Betriebskapital vermischt werden
  • Verwahren Sie das Geldvermögen der Kunden bei regulierten Banken mit ausreichender Eigenkapitalausstattung
  • Wenn das Geschäftsmodell vorsieht, dass Sie Geld im Auftrag der Kunden verwahren, sollten Sie im Hinblick darauf als Treuhänder fungieren.

Prüfung und Berichterstattung

  • Beauftragen Sie regelmäßige unabhängige Prüfungen der Goldbestände Ihrer Kunden. Die Gold- und Barmittelbestände von Anlegern und Anbietern sollten mindestens einmal jährlich geprüft werden
  • Prüfungen sollten die Kontrolle der Bestände sowie die Abstimmung mit den Beständen der Anleger und sonstigen Beständen anhand der Aufzeichnungen und Informationssysteme des Anbieters beinhalten
  • Prüfungen sollten von anerkannten und/oder professionellen unabhängigen Prüfern wie Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einschlägiger Erfahrung am Goldmarkt durchgeführt werden
  • Die Prüfungsergebnisse sollten veröffentlicht oder mindestens den Kunden bereitgestellt werden
  • Ziehen Sie die physische Inspektion von Beständen oder Proben inklusive Wiegen und Bestätigung der Bestandslisten in Betracht. Inspektionen sollten von angesehenen Unternehmen durchgeführt werden, z. B. von Prüfanstalten, die Mitglied der LBMA sind.1

Versicherung

  • Versichern Sie alle Goldbestände ausreichend. Die Versicherung sollte Verlust, Beschädigung und Diebstahl abdecken
  • Die Versicherung sollte entweder vom Anbieter oder von dessen Verwahrer/Tresorbetreiber abgeschlossen werden
  • Gold sollte für den Transport zum Kunden ausreichend durch den Anbieter oder das Logistikunternehmen versichert werden.

10.3 Merkmale von Gold-Krypto-Token

 
 
 

Gold-Krypto-Token sind eine Form verwalteter Goldanlageprodukte, bei der das Eigentum an Gold durch digitale Token in einer dezentralen Datenstruktur wie einer Blockchain repräsentiert wird.

Da der Sektor noch im Entstehen ist, ist die Berücksichtigung von Leitlinien besonders wichtig. Anleger sollten mit Gold-Krypto-Token adäquate Rechte erhalten, Anbieter sollten ordnungsgemäße Betriebsabläufe sicherstellen und alle Beteiligten müssen sich an geltende Gesetze und Vorschriften halten. Das wird den Produktanbietern helfen, sich selbst und die Kunden besser zu schützen. Außerdem werden die Leitlinien der Branche helfen, ihre Reputation im Hinblick auf Sicherheit und Professionalität zu stärken.

Empfohlene Merkmale verwalteter Goldanlageprodukte:

  • Die empfohlenen Merkmale verwalteter Goldanlageprodukte (Abschnitt 10.1) gelten gleichermaßen für Gold-Krypto-Token. Das Gold der Kunden muss zum Beispiel eindeutig identifizierbar sein
  • Außerdem müssen alle relevanten Informationen etwa zu spezifischen Merkmalen, Risiken und Gebühren offengelegt werden.

Token-Rechte

  • Gold-Krypto-Token in einer Blockchain oder digitalen Datenstruktur müssen das rechtmäßige Eigentum an den Vermögenswerten, d. h. am Gold repräsentieren
  • Produktanbieter müssen Einzelheiten zu den angebotenen Gold-Krypto-Token eindeutig offenlegen, insbesondere, ob sich die Token in einer privaten bzw. genehmigten Blockchain oder einer öffentlichen, vollständig dezentralen Blockchain befinden. Außerdem müssen Anbieter den Anlegern die jeweiligen Auswirkungen (inklusive zentraler Risiken und Vorteile) erläutern.

Handelsfähigkeit

  • Gold-Krypto-Token müssen ohne weiteres handelbar sein, sei es über den Anbieter, die Plattform des Anbieters oder eine öffentliche Börse. Anbieter müssen die rechtlichen Auswirkungen bedenken, die das Anbieten eines Sekundärmarktes für Gold-Krypto-Token mit sich bringt.

10.4 Leitlinien für Betriebsabläufe bei Gold-Krypto-Token

 
 
 

Angemessene Geschäftspraktiken für Gold-Krypto-Token sollten durch die Einhaltung der folgenden Leitlinien sichergestellt werden.

Leitlinien für verwaltete Goldanlageprodukte

  • Die voranstehenden Leitlinien für verwaltete Goldanlageprodukte (Abschnitt 10.2) wie beispielsweise für Barmittelverwahrung, Verwahrung von Goldbeständen, Auswahl von Dienstleistern, Prüfung und Berichterstattung gelten gleichermaßen für Gold-Krypto-Token.

Erfahrene Mitarbeiter

  • Schlüsselmitarbeiter sollten über ausreichende Erfahrung im Hinblick auf goldgedeckte Token oder zumindest in Bezug auf Blockchain-Technologie im Allgemeinen sowie relevante Aspekte des Goldmarktes wie Handel und Verwahrung verfügen.

Finanzdienstleistungen und Steuervorschriften

  • Anbieter müssen die jeweils anwendbaren Vorschriften und Gesetze einhalten, beispielsweise hinsichtlich der möglichen Erbringung von Finanzdienstleistungen oder Steuergesetze
  • Anbieter müssen Richtlinien und Verfahren umsetzen, die sicherstellen, dass sie sich über die weltweiten Bestimmungen für Gold-Krypto-Token im Klaren sind. Außerdem müssen sie das regulatorische Umfeld auf Veränderungen hin beobachten.

Freiwillige Branchenstandards

  • Anwender sollten gegebenenfalls freiwillige Best Practices oder Standards für Krypto-Token einhalten.

Cybersicherheit

  • Produktanbieter müssen geeignete Kontrollmaßnahmen für die Cybersicherheit
    von Krypto-Token/Blockchain und zugehöriger Infrastruktur umsetzen
  • Die sichere Verwahrung privater digitaler Schlüssel – für den Anbieter oder im Auftrag des Anlegers –muss höchste Priorität haben.