Was sind die Grundsätze für Produktanbieter?
Die Grundsätze für Produktanbieter richten sich an Anbieter von Goldanlageprodukten für Privatanleger, und gelten insbesondere für solche Goldanlageprodukte, die Regulierung unterliegen. Die Grundsätze für Produktanbieter und der begleitende Leitfaden werden zudem angepasst, um regionale Unterschiede bei spezifischen Marktteilnehmern, Praktiken und Gesetzen abzudecken.
Warum hat der World Gold Council die Grundsätze für Produktanbieter entwickelt?
Derzeit gibt es keine anerkannte Institution, keine Einrichtung, die Standards festlegt und keine weltweit abgestimmten Grundsätze für bewährte Verfahren für dieses Marktsegment. Es gibt jedoch einen allgemeinen Konsens darüber, dass sich der Markt weiterentwickeln muss, um effektiv und effizient zu sein und das volle Vertrauen bestehender und potenzieller Anleger zu gewinnen.
Warum sind die Grundsätze für Produktanbieter wichtig für die Branche?
Die weltweite Einhaltung der Grundsätze für Produktanbieter durch die Branche ist der Schlüssel zur Förderung eines größeren Vertrauens in Goldanlageprodukte für Privatanleger, insbesondere bei Erstinvestoren in Gold. Zusätzlich sollte dies auch zu einer höheren Nachfrage nach Produkten und einer größeren Vielfalt führen, was zum Wachstum des Marktes beiträgt und sowohl den Anlegern als auch der gesamten Branche zugute kommt.
Wie wurden die Grundsätze für Produktanbieter entwickelt?
Der World Gold Council hat die Grundsätze für Produktanbieter in enger Zusammenarbeit und Absprache mit den Interessenvertretern der Branche über verschiedene Produktkategorien und Regionen hinweg entwickelt, um sicherzustellen, dass sie universell anwendbar sind. Die internationale Zusammenarbeit ist für diese Art von Unterfangen unerlässlich, um sowohl die Qualität und die Eignung der Grundsätze für Produktanbieter zu gewährleisten, aber auch für die spätere Umsetzung im Markt.
Inwiefern profitieren die Anleger von den Grundsätzen für Produktanbieter?
Die Grundsätze für Produktanbieter bauen auf früheren Konzepten auf, die in der Veröffentlichung der Internet Investment Gold (IIG) Product Provider Guidance und der begleitenden IIG Investor Guidance mündeten. Letztere wurde nun zu einem Anlegerleitfaden erweitert, um die Anleger über alle Goldanlageprodukte für Privatanleger, die Grundsätze für Produktanbieter und deren Bedeutung aus Anlegersicht aufzuklären sowie um sie auf mögliche Betrugsmaschen und betrügerischen Verhaltensweisen auf dem Markt aufmerksam zu machen und ihnen zu zeigen, wie sie vertrauenswürdige Anbieter identifizieren können.
Warum ist der World Gold Council für die Entwicklung der Grundsätze für Produktanbieter bestens aufgestellt?
Der World Gold Council hat sich in den letzten 30 Jahren weltweit für die Modernisierung des Goldmarktes eingesetzt und arbeitet mit Regierungen, internationalen Organisationen und politischen Entscheidungsträgern zusammen, um Hindernisse abzubauen und den Zugang zu Gold zu verbessern. Wir entwickeln weltweit anerkannte Standards zur Förderung der Klarheit und Einheitlichkeit – insbesondere wenn diese fehlen –, um das Vertrauen entlang der gesamten Gold-Wertschöpfungskette zu stärken.
Wird der World Gold Council mit Interessenvertretern weltweit zusammenarbeiten, um die Grundsätze für Produktanbieter einzuführen?
Mit Unterstützung des World Gold Councils werden die Grundsätze für Produktanbieter von der Branche für die Branche eingeführt; sie legen den Grundstein für die Etablierung von Best Practices auf globaler Ebene. In einer ersten Phase werden wir mit den wichtigsten Beteiligten auf regionaler Ebene zusammenarbeiten, um zu definieren, wie die Grundsätze für Produktanbieter am besten auf die lokalen Verhältnisse abgestimmt werden.
Anfänglich wird die Anwendung der Grundsätze für Produktanbieter freiwillig erfolgen, d. h. es wird keine Prüfung oder öffentliche Bestätigung geben. Wir glauben jedoch, dass die Einhaltung dieser Praktiken Produktanbietern und Anlegern stark zugute kommen wird. Im Laufe der Zeit erwarten wir, dass Anleger und andere Beteiligte auf die Umsetzung der Grundsätze für Produktanbieter drängen werden, welche über die Bildung regionaler Branchenorganisationen erfolgen kann.
Kann ich als Produktanbieter die Grundsätze für Produktanbieter nutzen, um Anlegern zu demonstrieren, wie meine Geschäftspraktiken, Produkte und Betriebsabläufe mit den vom World Gold Council veröffentlichten Grundsätzen übereinstimmen?
Der World Gold Council ermutigt Produktanbieter offen dazu, die Grundsätze für Produktanbieter und dem Anlegerleitfaden, wie sie auf retailinvestment.gold veröffentlicht sind, zu verwenden, um zu zeigen, wie sie die Best-Practice-Grundsätze erfüllen oder darüber hinausgehen, und um sicherzustellen, dass ihre Kunden die Produkte, in die sie zu investieren beabsichtigen, verstehen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie Ihre Anleger über die Grundsätze für Produktanbieter und den Anlegerleitfaden (oder Teile davon) durch Weiterverbreitung über Ihre eigenen Kanäle, einschließlich Unternehmenswebsites, Newsletter, soziale Medien usw.
- Zeigen Sie den Investoren, vielleicht in Abstimmung mit Ihrer eigenen Kundencharta, wie Ihre Geschäftspraktiken, Produkte und Betriebsabläufe die in den Grundsätzen für Produktanbieter vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen oder darüber hinausgehen.
- Verweisen Sie immer mit einem Backlink auf retailinvestment.gold , damit Ihre Investoren die Informationen vollständig und direkt auf der Website des World Gold Council einsehen können.
- Die vollständige oder teilweise Verwendung der Grundsätze für Produktanbieter von Goldanlageprodukten (RGIPs) auf Ihrer Website oder anderweitig erfordert die Einbindung des folgenden Haftungsausschlusses:
- Wir erkennen die hier dargestellten Grundsätze für Produktanbieter von Goldanlageprodukten (RGIP)™ an. Der Verweis stellt keine Befürwortung oder Billigung unserer Einzelhandelsaktivitäten oder Handlungsweisen durch den World Gold Council dar.
- Bieten Sie einen Download der zugehörigen PDF-Dokumente „Grundsätze für Produktanbieter“ und „Anlegerleitfaden“ über Ihre Unternehmenswebsite und/oder in Ihrer E-Mail-Korrespondenz mit dem Kunden an.
- Verweisen Sie bei jeglicher Weiterverbreitung der Grundsätze für Produktanbieter und des Anlegerleitfadens stets auf den World Gold Council.
Bitte tun sie Folgendes nicht::
- die Grundsätze für Produktanbieter, den Anlegerleitfaden oder retailinvestment.gold in einer Weise verwenden, die:
- den Zweck, für den sie veröffentlicht wurden, falsch wiedergibt.
- auf eine Partnerschaft oder gemeinsame Initiative zwischen Ihrem Unternehmen und dem World Gold Council schließen lässt.
- den Eindruck erweckt, dass der World Gold Council Ihr Produkt oder Ihr Unternehmen in irgendeiner Form fördert.
- den Eindruck erweckt, dass Ihr Unternehmen oder Ihr Produkt vom World Gold Council in irgendeiner Form akkreditiert oder mit einem Vertrauenssiegel versehen wurde.
- zu Verwirrung, Unfairness oder Nachteilen für Ihre Anleger führen könnte.
- die Grundsätze für Produktanbieter und den Anlegerleitfaden in der vom World Gold Council verfassten und veröffentlichten Form umformuliert.
- Marken oder Logos des World Gold Councils verwendet.
Mit der Verwendung der Grundsätze für Produktanbieter bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Richtlinien einhalten.
Versuchen die Grundsätze für Produktanbieter, regulatorische Rahmenbedingungen, wie und wo sie heute existieren, zu ergänzen oder zu ersetzen?
Nein. Die Grundsätze für Produktanbieter sind nicht regelbasiert, sondern wurden bewusst als allgemeine Best-Practice-Grundsätze formuliert. Wir werden jedoch mit den Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um sie über die allgemeinen Grundsätze zu informieren und sie zu ermuntern, dass die Übernahme und Einhaltung durch die Branche sowohl den Produktanbietern als auch den Privatanlegern zugute kommen kann. Unser Ziel ist nicht die Einführung neuer Regulierung, sondern vielmehr die Anerkennung der Grundsätze für Produktanbieter und der Arbeit, die wir gemeinsam mit der Branche leisten. Und in der Hoffnung, dass die Anerkennung dieser Tatsache in bestimmten Ländern die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzen könnte, ihre (negativen) Richtlinien für Goldanlageprodukte für Privatanleger zu ändern.
Glossar
Abwicklung (Settlement)
Der Abwicklungstag ist das Datum, an dem das Eigentum am Gold vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. An diesem Termin muss der Käufer seinen Kauf bezahlen und der Verkäufer muss das Gold an den Käufer liefern. Die Abwicklungsperiode beträgt in der Regel zwei Tage. Der Begriff „Abwicklungsrisiko“ bezieht sich auf das Risiko, dass der Kontrahent (die Gegenpartei eines Geschäfts) das Gold nicht liefert, nachdem der Anleger es bezahlt hat (oder dass der Anleger das bereits gelieferte Gold nicht bezahlt).
Anlagegold
Der Wert von Anlagegold bemisst sich nach seinem physischen Goldgehalt. Einige Länder definieren Anlagegold zudem nach seinem Feingehalt und seiner Form. Anlagegold kann aus Goldbarren oder Anlagemünzen bestehen.
In der EU ist Anlagegold definiert als Goldbarren mit einem Feingehalt von mindestens 99,5 % oder Goldmünzen, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Münzen müssen einen Feingehalt von mindestens 90 % haben, nach 1800 geprägt worden sein und gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein. Sie werden in der Regel zu einem Preis verkauft, der den Wert des in den Münzen enthaltenen Goldes maximal um 80 % übersteigt. Die EU aktualisiert regelmäßig eine Liste der als Anlagegold angesehenen Münzen.
In den USA wird der Begriff „Bullion“ für eine Menge eines bestimmten Edelmetalls wie Gold verwendet, die in Barren oder Münzen gegossen oder geprägt ist und deren Wert auf dem Goldgehalt basiert. Seltene Münzen und Sammlerstücke, deren Goldgehalt nur einen begrenzten Teil des Gesamtwertes ausmacht, gelten nicht als Anlagegold.
Blockchain
Eine Blockchain ist eine Form einer dezentral geführten Datenstruktur, die alternativ zu einer zentralen Buchführung verwendet wird. Die Blockchain kann öffentlich oder nur für autorisierte, „berechtigte“ Teilnehmer zugänglich gemacht werden. Blockchains sind kryptografisch gesichert, sodass im Idealfall unveränderliche Transaktionsprotokolle entstehen, deren Authentizität von verschiedenen Teilnehmern bestätigt werden kann. Im Falle von Gold-Krypto-Token werden Informationen über die Goldbestände eines Anlegers auf einer Blockchain aufgezeichnet, um die Eigentümerschaft zu dokumentieren und Eigentumsübertragungen zu erleichtern.
Börsengehandelte goldgedeckte Wertpapiere
Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) und ähnliche Produkte sind mit physischem Gold gedeckt und ihre Preise folgen dem Goldpreis. Börsengehandelte ETCs werden an Börsen gehandelt. Sie lassen den Anleger an der Entwicklung des Goldpreises partizipieren.
ESG
Die Abkürzung ESG steht für die englischen Begriffe Environment, Social, Governance.
Ökologische, soziale und Governance-Kriterien sind vielen Verbrauchern wichtig. Diese Kriterien sollen den Schutz der Umwelt, die faire Behandlung von Mitarbeitern und anderen Beteiligten sowie die Einhaltung von Standards der guten Unternehmensführung fördern.
Feingehalt
Der Anteil an reinem Gold – oder Feingold – in einem Goldbarren, einer Goldmünze oder anderen Goldobjekten wird als Feingehalt bezeichnet. Goldobjekte enthalten häufig Legierungen oder Verunreinigungen. Eine Maßeinheit für den Feingehalt von Gold ist Karat. Karat gibt den Goldgehalt in 1/24-Teilen an. Gold mit 24 Karat ist fast reines Gold (99,5–99,9 %).
Feingewicht
Feingewicht bezeichnet das Gewicht des in einer Münze enthaltenen Anteils an Gold oder einem anderen Edelmetall.
Getrennt verwahrtes Gold (einzelverwahrtes Gold)
Ein Einzelverwahrkonto ist ein Konto bei einem Goldhändler mit individuell gekennzeichneten Goldbarren oder -münzen, die Eigentum der Anleger sind. Einzelverwahrte Goldbarren oder -münzen können einzeln identifiziert und Anlegern zugeordnet werden.
Gold-Krypto-Token
Der World Gold Council definiert Gold-Krypto-Token als das Eigentum an physischem Gold, welches durch digitale Token in einer Blockchain repräsentiert und dokumentiert wird.
Goldstempel (Punzierung)
Goldstempel oder -prägungen sind entstanden, um den Feingoldgehalt in Goldschmuck anzugeben. Sie enthielten ursprünglich das Kennzeichen der Prüfanstalt, die den Feingehalt zertifiziert hat. Später kamen Herstellerzeichen der Goldschmiede hinzu, die das Produkt hergestellt haben.
Goldschmuck als Wertanlage
Was als Goldschmuck als Wertanlage angesehen wird, ist abhängig von den lokalen Marktgepflogenheiten.
Grundsätzlich muss Goldschmuck als Wertanlage aus Schmuckstücken mit hohem Feingoldgehalt, also einem hohen Reinheitsgrad, bestehen. Je nach Markt kann das bedeuten über 21 Karat oder bis zu 999,9. Schmuck mit einem geringen Feingehalt wie vergoldeter Schmuck gilt nicht als Goldschmuck im Sinne einer Wertanlage.
Goldschmuck als Wertanlage wird häufig nach Gewicht in Gramm verkauft, da der Gesamtwert eines Schmuckstücks vor allem durch seinen Goldgehalt bestimmt wird.
Goldsichtkonten
Bei einem Goldsichtkonto besitzt ein Kunde keine spezifischen Barren oder Münzen, sondern hat einen allgemeinen Anspruch auf eine bestimmte Menge Gold. Dabei ist der Anleger nicht der rechtmäßige Eigentümer von physischem Gold, sondern nur schuldrechtlicher Gläubiger des Anbieters.
Numismatiker
Ein Numismatiker ist eine Person, die sich oft beruflich oder wissenschaftlich mit Münzen und der Münzkunde beschäftigt.
Numismatische Münzen/Sammlermünzen
Sammlermünzen oder numismatische Münzen gelten in der Regel nicht als Anlagemünzen. Der Wert dieser Stücke richtet sich neben dem Edelmetallgehalt auch nach Faktoren wie Seltenheit, Nachfrage und Erhaltung. Sammlermünzen erfordern zusätzliche Kenntnisse des Anlegers. Numismatiker können Anlegern in dieser Hinsicht weiterhelfen.
Privatanleger
Ein Privatanleger ist ein nicht professioneller Anleger oder Kleinanleger.
Referenzpreis
Der Referenzpreis von Gold bezieht sich in der Regel auf den Preis für eine Feinunze Gold an den globalen Goldmärkten. Abhängig von der Form oder Art der von Anlegern gekauften Goldbarren fallen zusätzliche „Aufgelder“ oder „Aufschläge“ an. In der Regel ist das Aufgeld bei kleinen Barren oder Münzen relativ höher als das Aufgeld bei großen Barren.
Reinheitsgrad
Siehe „Feingehalt“ oben.
Sammelverwahrtes Gold
Bei Sammelverwahrtem Gold erwerben Anleger Miteigentum an einem Goldbarren oder einem Pool von Goldbarren. Die Barren sind in der Regel „große Barren“, z. B. „Good Delivery“-Barren von 400 Feinunzen (ca. 12,4 kg), die mit geringem Aufgeld gekauft werden können. Sammelverwahrtes Gold ist vollständig durch physisches Gold gedeckt. Anleger besitzen einen Bruchteil des sammelverwahrten Goldes, jedoch keine bestimmten einzelnen Barren.
Schmelzpreis
Der Schmelzpreis bezeichnet den Wert des Goldes oder anderer Metalle in Objekten wie Goldbarren, -münzen oder Schmuckstücken.
Verwaltete Goldanlageprodukte
Im Rahmen dieses Leitfadens bezieht sich der Begriff „verwaltetes Gold“ auf Produkte auf Basis von Tresorgold. Tresorgold ist einzel- oder sammelverwahrtes Gold, das im Auftrag eines Privatkunden in professionellen Tresorräumen verwahrt wird. Goldsparpläne oder Gold- Krypto-Token sind Beispiele für Varianten von verwalteten Goldanlageprodukten.
Abkürzungen
AML – Anti-Money Laundering (Anti-Geldwäsche)
ATF – Anti-Terroism Financing (Anti-Terrorismusfinanzierung)
CDD – Customer Due Diligence (Kundenüberprüfung)
KYC – Know Your Customer (Kenne deinen Kunden)
LBMA – London Bullion Market Association
OECD – The Organisation for Economic Co-operation and Development
SBMA – Singapore Bullion Market Association